UV-GOÄ: BG-Abrechnung (nur D-Ärzte) - Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 30.06.2022

Quelle: DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Regelung für Durchgangsarztverfahren

Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 30.06.2022

  • BG-Abrechnung im Rahmen der COVID-19-Pandemie, Hygienepauschale für D-Ärzte (4,- €) bis zum 30.06.2022 verlängert
  • Da mit dieser Pauschale tatsächlich für Infektionsschutzmaßnahmen entstandene Kosten erstattet werden, gibt es dafür keine Gebührenposition. Für die Abrechnung ist die „Covid-19 Pauschale“ daher einmal am Behandlungstag als besondere Kosten zusätzlich in die Rechnung aufzunehmen.
  • Für die bereits abgerechneten Behandlungsfälle kann die „Covid-19 Pauschale“ rückwirkend bis zum 16.03.2020 mit gesonderter Abrechnung unter Angabe des Behandlungstages in Rechnung gestellt werden.

 

Verlängerung der Videosprechstunde bis zum 30.06.2022

  • Vertragsärzte, beteiligte Ärzte sowie Psychotherapeuten können in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie der Vorgaben nach § 31 b BMV-Ä Videosprechstunden erbringen, um der Ausbreitung der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus entgegenzuwirken und die Behandlung von Unfallverletzten sicherzustellen. Für Arzt-Patientenkontakte ist die Nr. 1 der UV-GOÄ abzurechnen, wobei eine entsprechende Kennzeichnung als Videobehandlung erfolgen muss. Für Vertragsärzte und beteiligte Ärzte wird diese befristete Regelung bis 30.06.2022 verlängert.

 

Quelle: https://www.dguv.de/

 

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