Änderungen der UV-GOÄ zum 01.01.2023 - Erhöhung D-Arzt-Berichtsgebühr und Zuschlagspositionen für das ambulante Operieren
Nach Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 Vertrag Ärzte/UV-Träger wurden die Gebühren für den D-Arzt-Bericht (F 1000) und einige Zuschlagspositionen für das ambulante Operieren zum 01.01.2023 angehoben:
• Nr. 132 (D-Arzt-Bericht): 20,00 €
• Nr. 442: 35,83 €
• Nr. 442a: 19,47 €
• Nr. 443: 67,20 €
• Nr. 444: 116,47 €
• Nr. 445: 197,10 €
Darüber hinaus sind neue Leistungsnummern in die UV-GOÄ aufgenommen worden:
Telemedizinische Beratungsleistungen sind nunmehr Bestandteil der UV-GOÄ und in den neuen Nummern 10 und 10a UV-GOÄ aufgeführt. Die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen zur Leistungserbringung findest sich in der ausführlichen Leistungsbeschreibung wieder. Die Leistung kann grundsätzlich nur im Rahmen der Besonderen Heilbehandlung erbracht werden und wird mit 8,- € und 16,- € vergütet.
Bei Kontrollen von Frakturen bei Kindern und Jugendlichen (bis zum 18. Geburtstag) soll zukünftig verstärkt die bildgebende Sonografie Anwendung finden, um die Strahlenbelastung als Folge von Röntgenkontrolluntersuchungen zu verringern. Dazu wurden zwei neuen Leistungsnummern 411 und 411a in die UV-GOÄ aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Allgemeinen Bestimmungen im Bereich C VI. („Sonographische Leistungen“) bei der Nr. 6 entsprechend angepasst.
Quelle: DGUV Landesverband Südost, Rundschreiben Nr. 1/2023 v. 4.1.2023