GOZ-Hygienepauschale wird nicht verlängert – Ende am 31.3.2022

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich nicht auf eine Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale über den 31. März 2022 hinaus verständigen können.

 

Die Pauschale zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19 Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Hygienemaßnahmen, Schutzkleidungen etc. wird nicht über den 31.3.2022 hinaus verlängert. Die bisherigen Ziffern 3010A und Ä383 sind somit nach dem 31.3.2022 nicht mehr berechenbar.

 

Zwei alternative Wege zur Berücksichtigung der coronabedingten Kostensteigerungen,

zeigt die BZÄK auf:

  • Steigerungssatz nach § 5 GOZ
  • Abschluss entsprechender Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ

 

Quelle: https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html

 

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