Patientenrechtegesetz

seit 26. Februar 2013 in Kraft

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, umgangssprachlich Patientenrechtegesetz, ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Die Neuerungen stärken die Rechte der Patienten und bringen Licht in den Gesetzes-Dschungel.

Bisher waren die Patientenrechte auf viele verschiedene Gesetze verteilt. Mit dem neuen Gesetz werden zahlreiche Einzelregelungen gebündelt.

Der Behandlungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient und wurde ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Hierdurch werden bestehende Rechte zentral zusammengefasst und kodifiziert.

Das Ziel ist, laut Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, ein mündiger Patient, der Ärzten informiert und aufgeklärt auf Augenhöhe gegenübertreten kann. Der Patient soll ein Partner werden, der eng mit dem Arzt „zusammenarbeitet.“

So wird etwa durch die Konkretisierung der Anforderungen an die ärztliche Dokumentation die Kultur der Fehlervermeidung gefördert und dem Patient weitergehende Informationsrechte (z. B. Einsichtnahme in die Patientenakte) eingeräumt.

Auch die Rechte der Patienten gegenüber Kostenträgern wurden gestärkt. Krankenkassen müssen künftig grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen über einen Antrag auf eine bestimmte Behandlung entscheiden. Bei zahnärztlichen Behandlungen innerhalb von 6 Wochen.

Die Regelungen des Patientenrechtegesetzes im Einzelnen sowie weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums.