GOÄ: Hygienepauschale läuft zum 31.03.2022 aus
Die seit 09.04.2020 bestehende Möglichkeit der Sonderabrechnung wurde mehrere Male verlängert und von anfangs 14,75 € pro Patienten (Ziffer 245a zum 2,3-fachen Satz) auf zuletzt 4,02 €, abgerechnet über die Ziffer 383 analog zum 2,3-fachen Satz, reduziert.
Ab dem 01.04.2022 gilt diese Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer nicht mehr.
(Quelle: www.bundesaerztekammer.de und AAA Abrechnung aktuell)
Für die Berücksichtigung der coronabedingten Kostensteigerungen (Schutzkleidung, Verbrauchsmaterialen, administrativer Aufwand etc.) stehen zwei alternative Wege zur Verfügung.
Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOÄ oder über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOÄ.
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