Digitale Abformung

neue GOZ-Ziffer 0065

Mit Inkrafttreten der neue GOZ am 01.01.2012 existiert nun auch eine Ziffer für die digitale Abformung bei CAD/CAM-Versorgungen. Diese kann bei Privatpatienten sowie bei gesetzlich Versicherten Patienten (mit Vereinbarung) in Ansatz gebracht werden.

Leistungstext:

GOZ-Ziffer 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Die optisch-elektronische Abformung ist eine dreidimensionale Datenerfassung, welche mit eine optisch-elektronischem Gerät aufgenommen wird. Es werden die intraoralen Strukturen von Zahnstumpf, Gingivarand und den Nachbarzähnen abfotografiert, um eine Krone, ein Inlay o. ä. herzustellen. Dies geschieht auf direktem oder indirektem Weg nach Herstellung eines CAD/CAM-Modells. 

Eine einfache digitale Bissregistrierung ist nicht gesondert berechnungsfähig. Die Ziffer nach 0065 kann pro Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, max. jedoch viermal berechnet werden. Klassische Abformungen nach Ziffer 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers) und 0060 (Abformung beider Kiefer) können in derselben Sitzung nicht für die gleiche zu behandelnde Region neben der Leistung nach Ziffer 0065 in Ansatz gebracht werden. Zudem beinhaltet der Leistungstext der Ziffer 0065 die vorbereitenden Maßnahmen sowie die Archivierung der Daten. Diese können somit ebenfalls nicht gesondert berechnet werden. Die anschließend erfolgende Auswertung über PC und Planung der Behandlungsschritte ist nicht im Leistungstext enthalten und muss demnach analog abgerechnet werden. 

Je nach Aufwand und Schwierigkeit kann die Leistung nach Ziffer 0065 mithilfe des Faktors angemessen abgebildet werden. In diesem Fall ist jedoch eine Begründung unumgänglich. Diese können beispielsweise folgende sein: 

  • starken Würgereflexes
  • vorhandenen Zahnersatzes
  • Ausblockung vorhandener Brückenglieder
  • Erschwernis bei der Trockenlegung
  • Schlotterkammes
  • Kieferkammatrophie
  • motorische Unruhe
  • hohen Mundbodens
  • inserierender Bänder
  • Zahnstellungsanomalien
  • passiv-myodynamischer Abformung
  • Ausblockung unter sich gehender Stellen
  • u. v. m.

Zusätzlich können außerdem folgende Leistungen berechnet werden:

  • GOZ-Nrn. 0080 ff (Anästhesien)
  • GOZ-Nr. 6010 (Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen)
  • GOZ-Nrn. 8035/8065 (Funktionsanalytische Leistungen)