Delegation ärztlicher Leistungen

Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband

Am 1. Oktober 2013 ist die Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband in Kraft getreten. Die Vereinbarung richtet sich zwar zunächst nur an Vertragsärzte; sie hat jedoch bei der Auslegung auch Bedeutung für privatärztliche Leistungen.

Die Vereinbarung typisiert die Anforderungen für die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Anhand eines Katalogs wird beispielhaft aufgeführt, welche Maßnahmen delegiert werden können und welche spezifischen Anforderungen an die Leistungserbringung zu stellen sind. Der Katalog ist nicht abschließend; er soll Ärzten jedoch als Orientierung dienen. Stets ärztlich zu erbringende Leistung bleiben Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des Patienten einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Diagnosestellung, Aufklärung und Beratung des Patienten, Entscheidungen über die Therapie und Durchführung invasiver Therapien und operativer Eingriffe.

Ärzte sollten die Maßnahmen kennen, die sie delegieren dürfen - aus zwei Gründen:

  • Nur durch das Delegieren von Leistungen an Mitarbeiter können Ärzte wirtschaftlich arbeiten; beispielsweise bei der Datenerfassung und der Dokumentation oder der Vorbereitung der Aufklärung.*
  • Delegieren Ärzte dagegen Maßnahmen, die sie nicht delegieren dürften, drohen Regress und Haftungsansprüche bis hin zu Strafverfahren.

Abrechnungsunternehmen unterstützen Ärzte übrigens bei der Liquidation und Beitreibung privatärztlicher Leistungen. Auch die Delegation dieser Aufgabe entlastet Ärzte: Mehr Zeit, um sich für Patienten und Praxis zu kümmern oder einfach mehr Zeit für sich und die Familie.

Dr. Andreas Staufer
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht
weitere Informationen: www.staufer.de 

Die Vereinbarung ist abrufbar unter: 
www.medizinrechtsteuern.de

* Literaturhinweis: Staufer/Staufer. Verwaltungsarbeit in Klinik und Praxis - Bürokratische Belastung. Der Gynäkologe 5/2011. Online First 13.4.2011 (Springer).