COVID-19-Imfpung – Aktualisierung 26.09.2023

Privat versicherte Patienten

Die PKV erstattet die Kosten für Leistungen, die medizinisch notwendig und zudem im Versicherungsvertrag des Patienten / der Patientin vereinbart sind. Welche Schutzimpfungen zum Versicherungsschutz gehören, ist nicht einheitlich festgelegt. In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen aber die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) für Deutschland empfohlenen Schutzimpfungen und somit auch die Corona-Impfung. Wenn die Versicherungsunterlagen dem Patienten / der Patientin keine eindeutige Antwort darüber geben, ob der jeweilige Versicherungsschutz die Corona-Impfung umfasst, bitten Sie die Patienten, sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen.

Impfkalender 2023 (STIKO)

Der Impfkalender enthält die empfohlenen Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Erscheinungsdatum 7. Juli 2023

Zum Impfkalender des RKI (7. Juli 2023)

Die Abrechnung erfolgt wie bei allen anderen Impfungen auch. Nach GOÄ mit den dafür vorhandenen Ziffern. Diese Rechnung kann dann vom Patienten / von der Patientin wie gewohnt bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden.

 

Gesetzlich versicherte Patienten

Seit 8. April 2023 ist der Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf COVID-19-Impfungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) konkretisiert. Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitere Vorgaben in einer COVID-19-Vorsorgeverordnung festgelegt. Sie betreffen unter anderem den Leistungsanspruch und die Dokumentation.

•        Die Vergütung für die ärztliche Impfleistung wird zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf Landesebene verhandelt und festgelegt.

•        Die COVID-19-Impfsurveillance wird fortgeführt. Die Inhalte der Dokumentation sind unverändert.

•        Für die Abrechnung verwenden Arztpraxen weiterhin die bekannten Pseudonummern. Einige Pseudoziffern sowie das Suffix zur Indikation „Pflegeheimbewohner/in“ sind entfallen.

Auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die Vorgaben zur Bestellung des Impfstoffes, der Dokumentation und der Abrechnung zusammengefasst. Hier können zudem diverse Infoblätter sowie ein Plakat für das Wartezimmer heruntergeladen werden. 

Informationen von der KVB v. 6.9.2023