Aktualisierung – GOZ Sondervergütung – COVID 19 - Erneute Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 30.09.2021
Das von Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat sich noch ein Mal auf eine Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2021 verständigt. Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 befristete Regelung wurde somit erneut um drei Monate verlängert.
Der Beschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Kosten für Schutzkleidung und Desinfektionsmaterialien aber insbesondere auch der administrativen Hygieneaufwand nach wie vor deutlich erhöht sind.
Bis einschließlich 30. September 2021 können Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Minderung dieser Kostenlast - neben den weiteren Optionen der GOZ (siehe unten FAQ) – alternativ eine Hygienepauschale berechnen. Die hierfür vorgesehene Geb.-Nr. 3010 GOZ analog kann zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) angesetzt werden.
Es gilt weiterhin die hierfür vorgesehene Geb.-Nr. „3010 GOZ analog – erhöhter Hygieneaufwand“
Beschluss Nr. 40 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen – Information der Bundeszahnärztekammer
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