UV-GOÄ: BG-Abrechnung (nur D-Ärzte) - Verlängerung der COVID 19-Abrechnung

Quelle: DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Regelung für Durchgangsarztverfahren

 

Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 30.09.2021

 

  • BG-Abrechnung im Rahmen der COVID-19-Pandemie, Hygienepauschale für D-Ärzte (4,- €) bis zum 30.09.2021 verlängert
  • Da mit dieser Pauschale tatsächlich für Infektionsschutzmaßnahmen entstandene Kosten erstattet werden, gibt es dafür keine Gebührenposition. Für die Abrechnung ist die „Covid-19 Pauschale“ daher einmal am Behandlungstag als besondere Kosten zusätzlich in die Rechnung aufzunehmen.
  • Für die bereits abgerechneten Behandlungsfälle kann die „Covid-19 Pauschale“ nachträglich mit gesonderter Abrechnung unter Angabe des Behandlungstages in Rechnung gestellt werden.

 

Verlängerung der Videosprechstunde bis zum 30.09.2021

 

  • Vertragsärzte, beteiligte Ärzte sowie Psychotherapeuten können in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie der Vorgaben nach § 31 b BMV-Ä Videosprechstunden erbringen, um der Ausbreitung der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus entgegenzuwirken und die Behandlung von Unfallverletzten sicherzustellen. Für Arzt-Patientenkontakte ist die Nr. 1 der UV-GOÄ abzurechnen, wobei eine entsprechende Kennzeichnung als Videobehandlung erfolgen muss. Für Vertragsärzte und beteiligte Ärzte wird diese befristete Regelung bis 30.09.2021 verlängert.

 

Für Psychotherapeuten gilt – befristet bis zum 31.12.2021 – Folgendes:

 

  • Videosprechstunden können analog der entsprechenden Behandlungsziffern (P-Ziffern) abgerechnet werden.
  • Für eine volle Behandlungsstunde (50 Minuten) mit 100 % und für eine halbe Behandlungseinheit (25 Min) mit 50 % der jeweiligen P-Ziffer.
  • Für die Videosprechstunde wird ein Zuschlag von 12,- € für eine volle Stunde bzw. 6,- € für eine halbe Stunde gezahlt, wenn ein zugelassenes zertifiziertes Videosystem eingesetzt wird.
  • Die Regelung gilt auch für Neuropsychologische / neuropsychotherapeutische Leistungen die bisher analog zum PTV honoriert werden.

 

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