Vorübergehende Absenkung des Mehrwertsteuersatzes
Um den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft zu begegnen, hat der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 eine befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen.
Im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 reduziert sich der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%.
Technisch wurde diese Umstellung bereits umgesetzt, so dass Kunden von PAS Dr. Hammerl in den nächsten 6 Monaten von einer entsprechend niedrigeren Bruttogebühr profitieren.
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Hierauf hat die Änderung des Steuersatzes also keine direkte Auswirkung.
Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen (bestimmte Gutachten, einige IGeL-Leistungen, Veterinärmedizin, usw.) werden abhängig vom Leistungsdatum automatisch den korrekten Steuersatz bei der Abrechnung gegenüber dem Rechnungsempfänger berücksichtigt.
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