Aktualisierung – GOZ Sondervergütung – COVID 19 - Erneute Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 31.03.2021

Das von Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 37. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelung um drei Monate verlängert wird.

Die Pauschale kann ab dem 01. Januar 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden. Es gilt weiterhin die hierfür vorgesehene Geb.-Nr. „3010 GOZ analog – erhöhter Hygieneaufwand“

 

Beschluss Nr. 37 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen –

Information der Bundeszahnärztekammer vom 16.12.2020

 

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