Seit dem 1. Juni 2025 gelten wichtige Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Vergütungssätze für Sachverständige wurden deutlich angehoben, um einerseits die gestiegenen Anforderungen an die Gutachtenerstellung und andererseits die allgemeinen Kostensteigerungen in diesem Bereich zu berücksichtigen. Von den Neuerungen profitieren insbesondere ärztliche Sachverständige, aber auch Dolmetscher, Übersetzer und andere Fachbereiche.
Hintergrund der Reform
Die Änderungen wurden mit dem Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen, das am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ziel war es, die Vergütung den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die langjährigen Forderungen verschiedener Berufsverbände nach einer modernisierten und fairen Honorierung gerichtlicher Expertisen.
Neue Vergütungssätze im Überblick
Für ärztliche Sachverständige gelten folgende Stundensätze ab 1. Juni 2025:
Kategorie | Beschreibung | Bis 31.5.2025 | Ab 1.6.2025 | Steigerung |
M1 | Einfache gutachterliche Beurteilung | 80,00 € | 87,00 € | ca. 9% |
M2 | Gutachten mittlerer Schwierigkeit | 90,00 € | 98,00 € | ca. 9% |
M3 | Gutachten hohen Schwierigkeitsgrads | 120,00 € | 131,00 € | ca. 9% |
Auch bei anderen Sachgebieten, wie z. B. Immobilienbewertung oder Dolmetschertätigkeiten, wurden die Sätze markant angepasst.
Vergütungsmodalitäten & Abrechnungsdetails
Zeitaufwand: Die Abrechnung erfolgt nach objektiv erforderlicher Zeit (z. B. 1 Stunde pro 80 Blatt Akten).
Stundensätze: Abrechnung gemäß Schwierigkeitsgrad des Gutachtens nach den Stufen M1–M3.
Zusatzleistungen: Technische Untersuchungen (Sonografie, Röntgen etc.) können weiterhin nach GOÄ abgerechnet werden.
Nebenkosten:
- Farbkopien: 1,00 €/Seite (bis 50 Seiten), danach 0,30 €/Seite.
- Schwarz-Weiß-Kopien: 0,50 €/Seite (bis 50 Seiten), danach 0,15 €/Seite.
- Schreibgebühren: 1,50 €/1.000 Anschläge.
- Porto/Kommunikation: pauschal 20 %, max. 15 €.
Bedeutung der Novelle für Sachverständige
- Die Anhebung reflektiert die nötige wirtschaftliche Anpassung bei gestiegenen Kosten für Personal, Raum, Versicherungen und Arbeitsmittel.
- Die Stärkung der Vergütung soll zu einer Verbesserung der Gutachtenqualität beitragen und die Tätigkeit als Sachverständiger attraktiver machen.
- Für ärztliche Sachverständige, die im Sozialrecht und anderen Justizbereichen tätig sind, sorgt die Reform für spürbare finanzielle Entlastung und Rechtssicherheit bei der Honorarabrechnung.
Fazit
Die Reform des JVEG bringt eine dringend benötigte und spürbare Verbesserung für Sachverständige. Sie sorgt nicht nur für faire Vergütung im aktuellen wirtschaftlichen Kontext, sondern unterstreicht auch den hohen gesellschaftlichen Wert qualifizierter Gutachten im Justizwesen.
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