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Person mit dunkler Brille blickt nach unten. Trägt helles Oberteil mit Kragen, Haare zum Dutt gebunden. Innenraum mit großem Fenster im Hintergrund, weiches Tageslicht, unscharfe Außenansicht.

Die neue GOÄ – Alles Wichtige zur geplanten Gebührenordnungsreform

Die bevorstehende neue GOÄ bringt einen Paradigmenwechsel für die Privatabrechnung. Erhebliche fachrichtungsübergreifende Verschiebungen in der Vergütung sind zu erwarten. Wir bereiten unsere Mandanten schon heute auf diese Herausforderungen vor.

Erfahren Sie hier alles über die Historie der GOÄ, die geplanten Neuerungen und unsere nachhaltigen Strategien für Ihren Praxiserfolg.

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Der aktuelle Stand der GOÄ Reform

Der Entwurf zur neuen GOÄ wurde von der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband gemeinsam erarbeitet.
Nun liegt der Ball bei der Politik: Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundeskabinett und der Bundesrat müssen aktiv werden. 

Ein konkreter Einführungstermin steht noch nicht fest – die Umsetzung könnte frühestens ab 2027 erfolgen.

Was bleibt – und was sich ändert

Beibehaltung wichtiger Elemente:

  • Der Paragraphenteil der GOÄ bleibt bestehen.
  • Die Dokumentationspflichten für ärztliche Leistungen bleiben.
  • Möglich bleiben Zuschläge – z. B. für besondere Bedingungen oder Kinder.
  • Honorarvereinbarungen zwischen Arzt und Patient bleiben grundsätzlich möglich.

Änderungen bzw. Neuerungen im Entwurf:

  • Einführung eines neuen Gebührenverzeichnisses mit über 5.500 Leistungspositionen (Hauptleistungen und Zuschläge).
  • Leistungsziffern sollen künftig den aktuellen medizinischen Stand abbilden.
  • Wegfall von Höchstwerten in einzelnen Fachgebieten wie HNO, Radiologie oder Labor.
  • Aufwertung von Beratungs- und Gesprächsleistungen („sprechende Medizin“).
  • Teilweise Abwertung technischer Leistungen.
  • Abschaffung der bisherigen Steigerungsfaktoren.
  • Starke Reduktion der Analogabrechnung.
  • Kennzeichnungspflicht für Verlangensleistungen („V“ vor der Ziffer).
  • Möglichkeit einer kontinuierlichen Aktualisierung der GOÄ durch eine neue „Gemeinsame Kommission“.

Der offizielle Entwurf der neuen Gebührenordnung steht auf der Seite der Bundesärztekammer zum Download bereit: GOÄneu

Person in weißem Laborkittel hält ein Smartphone und tippt mit dem Zeigefinger darauf. Nahaufnahme der Hände; Armbanduhr mit blauem Band; heller, unscharfer Innenraum mit Glasflächen im Hintergrund.

Zeitplan und weitere Schritte

Der bisherige Entwurf ist noch nicht in Kraft. Der Prozess sieht folgende Stationen vor:

  1. Beschluss im Bundeskabinett
  2. Zustimmung durch den Bundesrat
  3. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten
  4. Einrichtung einer ständigen Kommission zur Aktualisierung der GOÄ

Auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt es sich, Ihre Praxis bereits heute auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, um erfolgreich zu sein. ERFOLG BRAUCHT PARTNER. Als Ihr Partner in Sachen Privatabrechnung stehen wir Ihnen zur Seite:

Für wen ist die neue GOÄ relevant?

Die umfassende Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte betrifft grundsätzlich alle in der Privatliquidation tätigen Mediziner. Besondere Beachtung erfordert die Reform jedoch in fachspezifischen Leistungsbereichen, in denen sich Bewertungsmaßstäbe, Ziffernstrukturen und Kombinationsregeln signifikant verändern.

So ist die neue GOÄ unter anderem hochrelevant für die Fachbereiche Radiologie, Augenheilkunde, Dermatologie, Kardiologie, Orthopädie, Gynäkologie und Psychotherapie u.v.m.

Egal aus welcher Fachrichtung Sie kommen: Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Leistungskomplexen ist entscheidend. Wir behalten die fachspezifischen Änderungen für Sie im Blick, damit Ihre Abrechnung reibungslos weiterläuft.

Puzzleteile mit den Begriffen GOÄ, ICD-10, UV-GOÄ, IGeL, DKG-NT und EBM als Symbol für die neue Gebührenordnung für Ärzte
Blaues Heft mit Aufdruck GOÄ GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE liegt auf heller Holzoberfläche; daneben ein Stethoskop mit metallischem Kopf und blau-violettem Schlauch, Nahaufnahme.

Ziele der GOÄ Reform

Die neue GOÄ verfolgt insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Modernisierung der Gebührenstruktur: Abbildung aktueller medizinischer Leistungen, digitaler Verfahren und moderner Praxisabläufe.
  • Steigerung der Rechtssicherheit: Klare Leistungsbeschreibungen, nachvollziehbare Bewertungslogik, geringerer Interpretationsspielraum.
  • Faire und transparente Vergütung: Gleichwertigkeit innerhalb der Fachrichtungen stärken, wirtschaftliche Schwarz-/Grauzonen minimieren.
  • Stärkung der „sprechenden Medizin“: Beratungs- und Gesprächsleistungen sollen stärker gewichtet werden.
  • Reduktion bürokratischer Hürden: Weniger Analogabrechnungen, größerer Standardisierungsgrad.

Kritik und offene Fragen

Der Entwurf wird innerhalb der Ärzteschaft kontrovers diskutiert. Kritisiert werden insbesondere:

  • Eine unzureichende Einbindung der Fachrichtungen in die Reformbemühungen.
  • Zweifel, ob die neue Bewertung die gestiegenen Praxis- und Personalkosten ausreichend berücksichtigt.
  • Befürchtete Honorareinbußen in technisch geprägten Fachgebieten.
  • Unklare Bewertungsmaßstäbe bei einzelnen Leistungspositionen.

Die Zustimmung des Ärztetages ist ein wichtiger Schritt – doch die politische und organisatorische Umsetzung bleibt eine Herausforderung.

Ärztin im weißen Kittel hält eine Tafel mit der Aufschrift "GOÄ" und einer gezeichneten Glühbirne als Symbol für Information

Hintergrund: Warum eine neue GOÄ notwendig ist

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet seit Langem die zentrale Grundlage zur Vergütung privatärztlicher Leistungen in Deutschland. Ihre heute geltende Fassung stammt überwiegend aus dem Jahr 1982, einem Zeitpunkt, an dem viele der heutigen medizinischen Verfahren, digitalen Prozesse und Arbeitsabläufe noch nicht existierten.
Die Folge: Zahlreiche moderne Leistungen müssen bislang über sogenannte Analogziffern abgerechnet werden oder bleiben unzureichend vergütet. Das bringt Unsicherheiten und wirtschaftliche Nachteile für Praxen mit sich.
Die geplante Reform setzt daher an: Sie soll eine zeitgemäße, transparente und rechtssichere Vergütungsstruktur schaffen, die den heutigen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird.

Historische Entwicklung der GOÄ
Der Weg hin zur aktuellen Reform war lang und vielstufig – hier die wichtigsten Meilensteine:

1965

Einführung der ersten bundesweiten Gebührenordnung für Ärzte – sie löste ältere, regional unterschiedliche Honorartabellen ab.

1982

Inkrafttreten der bis heute maßgeblichen GOÄ-Fassung.

1996

Teilweise Novellierung mit Schwerpunkt auf technisch strukturierte Leistungen (z. B. Abschnitte B, C, M, O).

2011

Beginn der inhaltlichen Überarbeitung durch die Bundesärztekammer (BÄK) mit dem Ziel einer umfassenden Neuordnung.

2013

Start offizieller Gespräche zwischen der BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) über die GOÄ-Neu.

2015

Vorlage eines ersten Entwurfs, der moderne medizinische Leistungen und eine neue Bewertungslogik berücksichtigt.

2018

Vereinheitlichung eines Leistungskatalogs in Zusammenarbeit von BÄK und PKV.

Sep. 2024

Vorstellung eines konsentierten Entwurfs mit abgestimmten Preisen; das sogenannte „Clearing-Verfahren“ mit Fachgesellschaften wurde gestartet.

Mai 2025

Auf dem 129. Deutschen Ärztetag wurde der überarbeitete Entwurf der GOÄ-neu mit großer Mehrheit beschlossen (212 Ja-Stimmen gegenüber 19 Nein-Stimmen).

Juli 2025

Der Präsident der BÄK erklärte das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 für „durchaus realistisch“.

Sep. 2025

Der Hausärztetag forderte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer zügigen Umsetzung des Entwurfs auf.

Okt. 2025

In einer parlamentarischen Anfrage stellte die Bundesregierung klar, dass die GOÄ-Novellierung eine „wesentliche Stellschraube für die Begrenzung der Beihilfekosten“ sei und viele analog abgerechnete Leistungen mit Widersprüchen entfallen sollen.

Okt. 2025

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken führte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt aus, dass die GOÄneu jetzt in die Umsetzung geht: "Bis zur Vorlage eines Regelungsentwurfs von uns wird es sicherlich noch bis Mitte 2026 dauern, bis zum Kabinettbeschluss wird es dann weiteren Abstimmungsbedarf geben und danach sind die Beratungen im Bundesrat abzuwarten."

Jan. 2026

Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll nach Angaben der Bundesregierung noch im laufenden Jahr erfolgen. Das betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Rahmen des Neujahrsempfangs der Deutschen Ärzteschaft in Berlin. „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage“, unterstrich Warken. Bereits jetzt liefen dazu entsprechende Abstimmungen; zudem sei im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein fachlicher Arbeitsprozess angestoßen worden. Optimistisch äußerte sich Anfang Januar ebenfalls der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt.

Mär. 2026

Der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK) sieht bei der geplanten Reform der GOÄ noch erheblichen Anpassungsbedarf und fordert Nachbesserungen. Ohne entsprechende Änderungen bestehe die Gefahr, dass minimalinvasive Gelenkeingriffe künftig finanziell nicht ausreichend abgedeckt sind und teilweise sogar geringer vergütet werden als im EBM-System.

Mai 2026

Die Bundesärztekammer (BÄK) plant zur Vorbereitung der neuen GOÄ die Bildung einer Rücklage von 500.000 Euro. Nach Angaben von Franz Bernhard Ensink, Vorsitzender der Finanzkommission der BÄK, sollen damit unter anderem der Betrieb einer Gemeinsamen Kommission (GeKo) sowie einer zugehörigen Datenstelle finanziert werden. Die Verantwortung dafür soll gemeinsam mit dem PKV-Verband getragen werden.

Mai 2026

Auf dem 130. Deutschen Ärztetag erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, dass sie hinter die neue GOÄ „in dieser Legislaturperiode einen Haken machen“ werde.

Mai 2026

In einem Gespräch mit der Ärzte Zeitung äußerte sich Nina Warken zum weiteren Zeitplan der GOÄ-Reform. Demnach sei „aktuell geplant, das notwendige Gesetzgebungs- und auch das zugehörige Verordnungsverfahren Ende des Jahres zu beginnen. Es wird angestrebt, die Verfahren im Sommer 2027 abzuschließen.“

Diese Übersicht macht deutlich: Der Reformprozess war über viele Jahre hinweg in Bewegung – und auch wenn der Entwurf bereits beschlossen wurde, gilt: Er ist noch nicht rechtsverbindlich.

Fazit

Die geplante GOÄ-Novellierung ist der bedeutendste Schritt in der privatärztlichen Vergütungsordnung seit über vier Jahrzehnten. Sie will moderne Medizin abbilden, Rechtssicherheit erhöhen und Transparenz bringen – zugleich bleibt der Weg bis zur Umsetzung anspruchsvoll. Wir begleiten Sie durch diesen Wandel – damit Sie bestens vorbereitet sind.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf

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