Auch im Jahr 2025 setzt sich die stufenweise Anpassung der Vergütungssätze in der UV-GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung) fort. Grundlage hierfür ist ein mehrjähriger Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger, der bereits im Jahr 2023 verabschiedet wurde.
Hintergrund der Gebührenerhöhungen
Im Zuge einer langfristigen Neuregelung wurden die Vergütungssätze im Bereich der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung erstmals zum 01.07.2023 pauschal um 5% angehoben. Auch zum 01.07.2024 erfolgte eine weitere lineare Steigerung um den festgelegten Höchstsatz von 5 %.
Diese jährlichen Anpassungen sind Teil eines Fünfjahresplans, der eine kontinuierliche Anpassung der UV-GOÄ an die wirtschaftliche Entwicklung vorsieht. Die maßgebliche Bezugsgröße für die kommenden Jahre ist dabei die sogenannte Grundlohnsummen-Veränderungsrate, also die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland – allerdings gedeckelt auf maximal 5 % pro Jahr.
Konkret: Erhöhung zum 01.07.2025
Für den Stichtag 01.07.2025 wurde nun die nächste Anpassung konkretisiert. Die Vergütungssätze im Bereich der UV-GOÄ steigen zum genannten Termin um 4,41 %. Diese Erhöhung liegt damit unterhalb der Maximalgrenze und spiegelt die aktuelle Veränderung der Grundlohnsumme wider.
Selbstverständlich haben wir bereits alles Nötige veranlasst, dass ab dem 1. Juli 2025 die neuen Sätze berücksichtigt werden, auch wenn Ihre Praxissoftware noch nicht so weit sein sollte.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.