UV-GOÄ: BG-Abrechnung (nur D-Ärzte) - Verlängerung bis zum 31.12.2021

Quelle: DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Regelung für Durchgangsarztverfahren 

•    BG-Abrechnung im Rahmen der COVID-19-Pandemie, Hygienepauschale für D-Ärzte (4,- €) bis zum 31.12.2021 verlängert 

•    Da mit dieser Pauschale tatsächlich für Infektionsschutzmaßnahmen entstandene Kosten erstattet werden, gibt es dafür keine Gebührenposition. Für die Abrechnung ist die „Covid-19 Pauschale“ daher einmal am Behandlungstag als besondere Kosten zusätzlich in die Rechnung aufzunehmen.

•    Für die bereits abgerechneten Behandlungsfälle kann die „Covid-19 Pauschale“ nachträglich mit gesonderter Abrechnung unter Angabe des Behandlungstages in Rechnung gestellt werden.

Quelle: https://www.dguv.de/

 

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