Abrechnung einer externen Sinusbodenelevation

mit Alveolarkammaufbau in derselben Kieferhälfte

Ist beispielsweise für regio 26 und 27 eine externe Sinusbodenelevation mit Implantation geplant, so wird dies mit der Ziffer 9120 berechnet. Mit dieser Komplexleistung 9120 Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte, sind folgende Leistungen abgegolten: Schaffung des Zugangs zur Kieferhöhle durch Knochenfensterung (auch Knochendeckel); Präperation der Kieferhöhlenmembran; Anhebung des Kieferhöhlenbodens und der Kieferhöhlenmembran; Lagerbildung, ggf. Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes; Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial); ggf. Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren – einschließlich Fixierung – ggf. Reposition des Knochendeckels; Verschluss der Kieferhöhle und Wundverschluss.

Erfolgt in gleicher Sitzung ein Alveolarkammaufbau mit autologem Knochen aus dem OP-Gebiet und Knochenersatzmaterial in regio 23, ist hierfür die Leistungsziffer 9100 vorgesehen. Der Leistungstext lautet wie folgt: „Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich“ und beinhaltet sämtliche nachstehend aufgeführte Leistungen: Lagerbildung; Glättung des Alveolarfortsatzes; ggf. Entnahme von Knochen innerhalb des Aufbaugebietes; Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial); Wundverschluss mit vollständiger Schleimhautabdeckung; ggf. einschließlich Einbringung und Fixierung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren.

Für die Gewinnung von autologem Knochen außerhalb des Augmentationsgebietes, welcher anschließend in regio 23 fixiert werden soll, fällt die Ziffer 9140 (Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes ggf. einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion, einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich) an.

Die Fixierung des Augmentats wird jedoch separat mit der Ziffer 9150 in Ansatz gebracht: Fixation oder Stabilisierung des Augmentats durch Osteosynthesemaßnahmen (z.B. Schrauben- oder Plattenosteosynthese oder Titannetze), zusätzlich zu der Leistung nach der Nummer 9100, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.

Des Weiteren ist für die Entfernung der unter der Schleimhaut liegenden Osteosyntheseschrauben die Ziffer 9160 und für die Entfernung der im Knochen liegenden Materialien durch Osteotomie die Ziffer 9170 berechenbar.