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COVID 19 Verdachtsfall

Abrechnungshinweise

 

In der aktuellen Corona-Pandemie fragen sich viele Ärzte wie ein COVID 19 Verdachtsfall gebührenrechtlich korrekt abgerechnet werden kann.

Nachstehend wollen wir hierzu einige Abrechnungshinweise geben, die selbstverständlich fallbezogen angepasst werden müssen. Im Allgemeinen können folgende Leistungsziffern der GOÄ in Frage kommen:  

 

 GOÄ-ZifferSchwellenwertLeistungstext
 12,3Beratung, ggf. auch mittels Fernsprecher
 32,3Ausführliche Beratung >10 Minuten, ggf. auch mittels Fernsprecher
 52,3Symptombezogene Untersuchung
 72,3Untersuchung mind. eines Organsystems
 82,3Untersuchung Ganzkörperstatus
 2982,3Abstrich aus der Nase
 2982,3Abstrich aus dem Rachenraum
 2502,8Blutentnahme
 35011,15Blutkörpersenkungsgeschwindigkeit
(BKS, BSG)
 35231,15Antistreptolysin (ASL)
 35241,15C-reaktives Protein (CRP)
 35501,15Blutbild mit Thrombozytenbestimmung


Hinweise:
Die Beratungsleistungen (1, 3) sind nicht nebeneinander berechenbar.
Auch die Untersuchungsleistungen (5, 7, 8) sind nicht nebeneinander berechenbar.


Nicht vergessen:
Erfordern diese Leistungen einen besonderen Aufwand bzw. ist die Ausführung erschwert, dürfen diese auch mit dem erhöhten Gebührensatz in Ansatz gebracht werden.


Zu den Leistungen nach den Ziffern 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 können folgende Zuschlagsziffern abgerechnet werden:

 

 ZuschlagLeistungstext
 AZuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen

                  
BZuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
 CZuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
 DZuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
 K1Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr


Verfügen Sie über den erforderlichen Fachkundenachweis gemäß dem Weiterbildungsrecht für den Abschnitt M IV GOÄ können für den PCR-Test die Leistungsziffern 4780, 4782, 4783 sowie 4785 GOÄ herangezogen werden.


Wenn Sie Fragen haben, oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.