Ziffer 4060

die korrekte Abrechnung

Leistungstext: Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn, oder Implantat, auch Brückenglied.

Die Leistung nach Ziffer 4060 kann nach einer Folgesitzung berechnet werden, in der zuvor harte und weiche supragingivale oder gingivale Zahnbeläge entfernt oder eine Zahnreinigung nach Ziffer 1040 durchgeführt wurde. Dies ist notwendig, um den Patienten hinsichtlich seiner eigenen Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes besser einschätzen zu können.

Ein zeitlicher Abstand zwischen der Belagsentfernung bzw. der Zahnreinigung und der Kontrolle nach Ziffer 4060 ist nicht vorgegeben. Die Nachreinigung sollte sich jedoch auf noch vorhandene Beläge beziehen, die in der ersten Sitzung aufgrund von starker Blutung o. ä. nicht entfernt werden konnten. Eine Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 4050/4055 bzw. 1040 und 4060 in der gleichen Sitzung ist nicht möglich.

Da eine Leistung nur dann abrechenbar ist, wenn der Leistungsinhalt komplett erfüllt ist, kann die Ziffer 4060 nicht lediglich für die Kontrolle berechnet werden. Das Nachreinigen und das Polieren ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Leistungsziffer.