Verlängerung der Hygienepauschale – COVID 19 - NEU: Ziffer 383 GOÄ analog

Erneute Verlängerung der Hygienepauschale bis 31.03.2022

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich erneut auf Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale bis 31. März 2022 verständigt. PKV und Beihilfe haben – trotz der ursprünglich anderslautenden Ankündigung im letzten Beschluss – einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale zugestimmt.

Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 49. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert wird.

Beschluss Nr. 49 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

Covid-19-Hygiene-Pauschale

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Ziffer 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (= 4,02 Euro) je Sitzung zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Ziffer mit der Erläuterung „383 GOÄ analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.  Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Information der Bundeszahnärztekammer: https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html

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