Privatabrechnung mit der PAS ab 0,8%

vergleichen lohnt sich!

Unsere Dienstleistung können wir im niedergelassenen Bereich bereits ab einer prozentualen Nettoabrechnungsgebühr von 0,8% des Honorars anbieten, abhängig von Jahresumsatz sowie der gewünschten Art der Auszahlung. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in allen Tarifen bereits inklusive. 

Bieten Sie Ihren Patienten in jedem Tarif kostenlos den Mehrwert unseres Erstattungsservices: Wir helfen Ihren Patienten den berechtigten Erstattungsanspruch gegenüber Versicherern durchzusetzen.

Auf Wunsch finanzieren wir Ihr Honorar vor und gewährleisten vollständige Planungssicherheit durch echtes Factoring (Ausfallschutz).

Fordern Sie unverbindlich unser ausführliches Infopaket zu allen Tarifen und Leistungen an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch - bundesweit bei Ihnen vor Ort. 

Sie sind lediglich einen KLICK von der Optimierung Ihres Privathonorars entfernt. Und das zu dauerhaft günstigen Konditionen.