Aktuelle Gerichtsurteile zu Individualvereinbarung

Angabe des Verhinderungsgrundes und der -dauer nicht mehr zwingend erforderlich

Bislang ist es üblich, bei der Unterzeichnung von Individualvereinbarungen im Rahmen des Abschlusses von Wahlleistungsvereinbarungen den Grund und die Dauer einer vorhersehbaren Verhinderung des Wahlarztes anzugeben. In der Vergangenheit kam es oftmals in der Folge zu Verweigerungen des Zahlungsanspruches seitens privater Krankenversicherungen, wenn diese Angaben fehlten. In jüngster Zeit hat sich dies geändert, wie aus einigen Gerichtsurteilen hervorgeht.

Laut dieser Urteile wurde in verschiedenen Fällen beschlossen, dass ein Herauslassen des Verhinderungsgrundes sowie der -dauer aus der Individualvereinbarung vertretbar ist.

Dennoch kann es trotz dieser erfreulichen Entwicklung in der Rechtsprechung weiterhin Probleme mit Wahlleistungsvereinbarungen geben. Derzeit ist es allerdings überwiegend so, dass aufgrund anderer Argumente moniert wird.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre PAS Dr. Hammerl