Zulassungsvoraussetzungen
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 07. November 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen dem Bundesgesundheitsministerium, eine Petition mit der Forderung die Zulassungsvoraussetzungen für Heilpraktiker zu verschärfen,zu überweisen. Aus Sicht der Ausschussmehrheit ist die Petition geeignet „in die laufenden Diskussionen einbezogen zu werden“. Allein die Linksfraktion schloss sich dem Votum nicht an.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers wurden vom Petenten angeregt, wie beispielsweise ein Mindestalter, das Abitur, eine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten. Der Ausschuss weist darauf hin, dass eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes im Sinne des Petenten die grundlegende Frage aufwerfe „ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist und wie sich ein eventuell neu geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen könnte“.
Die dargestellten Fragen bedürfen nach Ansicht des Bundesministeriums für Gesundheit einer „intensiven, auch öffentlichen Diskussion“. Insofern könne eine kurzfristige Gesetzesänderung nicht in Aussicht gestellt werden.
Berlin – Petitionsausschuss – 07.11.2012
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_11/2012_498/01.html