Verrechnungsstellen für Ärzte

warum sich die Zusammenarbeit für Sie rechnet.

Abrechnungsunternehmen für Ärzte gibt es viele am Markt. Dies ist nachvollziehbar, da die Privatliquidation sowie Patientenzufriedenheit in der Arztpraxis von immenser Bedeutung ist.

Durch die Zusammenarbeit mit einer Verrechnungsstelle kommen Ärzte in den Genuss einer Vielzahl von Vorteilen, welche der Eigenabrechnung gegenüberstehen.

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wird durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle deutlich erleichtert und die Verwaltungsentlastung ist spürbar. Besonders in Zeiten schwankender Zahlungsmoral sowie unübersichtlicher Versicherungstarife ist die Beauftragung eines Abrechnungsunternehmens für Ärzte die richtige Option.

Pro Abrechnungsunternehmen – eine günstige Alternative zur Eigenabrechnung

Dienstleistungsunternehmen wie PAS Dr. Hammerl bieten Ärzten ein Service-Paket, welches sämtliche Prozesse der Privathonorarabrechnung optimiert.

Voraussetzung dafür, dass ein Abrechnungsunternehmen die zur Rechnungslegung erforderlichen Daten erhalten darf, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten. Erst dann darf die Arztpraxis die Abrechnungsdaten (meist auf elektronischem Weg im PAD/PADx-Format) an die Verrechnungsstelle übertragen. Bei uns besitzt der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht sowie des Datengeheimnisses oberste Priorität.

Die veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) macht es vor dem Hintergrund des medizinischen Fortschritts erforderlich, dass sich die mit der Abrechnung beauftragten Mitarbeiter stets auf aktuellstem Stand von Rechtsprechung und Kommentierung befinden. Dieses Wissen ist bei geschulten Mitarbeitern ärztlicher Verrechnungsstellen immer aktuell vorhanden und schafft Unabhängigkeit von eigenem Personal. 

Im Vergleich zur Eigenabrechnung ist die Zusammenarbeit mit einer Verrechnungsstelle aus betriebswirtschaftlicher Sicht für eine Arztpraxis günstiger. Sie reduziert nicht nur den Zeitaufwand, welchen die Praxis für die Erstellung der Privatrechnungen und die Forderungsüberwachung aufwenden muss, sondern mindert auch Lohnkosten und erhöht die Patientenzufriedenheit. Ihre Mitarbeiterinnen können freigewordene Arbeitszeit in die Betreuung Ihrer Patienten investieren. 

Pro Abrechnungsunternehmen: Ärzte profitieren von der Professionalität des Dienstleisters

Abrechnungsunternehmen, die langjährig auf dem Markt tätig sind und über entsprechende Referenzen verfügen, bieten Ihnen als Arzt eine professionelle Rund-um-Dienstleistung. Kompetente und langjährig erfahrene Mitarbeiter bearbeiten die eingereichten Abrechnungen und prüfen diese auf GOÄ-Konformität und Plausibilität. Wir verfügen über herausragende Referenzen in allen ärztlichen Fachbereichen. Gerne können Sie sich von Kollegen über die Zusammenarbeit berichten lassen.

Pro Abrechnungsunternehmen: Liquidität durch Vorfinanzierung Ihrer Honorarforderungen

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Arztpraxis ist abhängig von hoher Liquidität. Durch die Zusammenarbeit mit einer Verrechnungsstelle, welche das sogenannte unechte Factoring (Vorfinanzierung der Forderungen ohne Ausfallschutz) bzw. das echte Factoring (Vorfinanzierung der Forderungen mit Ausfallschutz) anbietet, gewinnt Ihre Praxis an Liquidität und das unabhängig von der Zahlungsmoral Ihrer Patienten bzw. deren Versicherungen. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Verrechnungsstelle auch auf die hierfür erforderliche Zulassung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Pro Abrechnungsunternehmen: professionelles Forderungsmanagement

Ein qualifizierter Abrechnungsdienstleister bietet ein professionelles Forderungsmanagement, welches Ihnen als Arzt zugutekommt. Die ärztliche Verrechnungsstelle ist außerdem der erste Ansprechpartner für Ihre Patienten. Die Zusammenarbeit mit einer Verrechnungsstelle kann auch einen Imagegewinn für Ihre Praxis bedeuten, da die Verrechnungsstelle Ihrem Patienten hilft, seinen berechtigten Honoraranspruch gegenüber Kostenträgern durchzusetzen.

Im Bedarfsfall bietet eine ärztliche Verrechnungsstelle auch das gerichtliche Mahnverfahren als fakultativen Bestandteil der Dienstleistung an. Unseren Mandanten entstehen hierfür keine gesonderten Kosten. 

Vergleichen Sie Leistung und Preis: Sie werden zu den Ergebnis gelangen, dass die Eigenabrechnung erhebliche Mehrkosten im Vergleich zur Zusammenarbeit mit einer Verrechnungsstelle bedeutet.

Gerne sind wir bei der Optimierung Ihrer Abläufe behilflich. Fordern Sie ein Angebot für unsere Dienstleistung an. Wir werden Sie gerne bei Ihnen vor Ort beraten und Ihre Prozesse optimieren.