UV-GOÄ: BG-Abrechnung (nur D-Ärzte) - Verlängerung bis zum 30.06.2021
Regelung für Durchgangsarztverfahren
• BG-Abrechnung im Rahmen der COVID-19-Pandemie, Hygienepauschale für D-Ärzte (4,- €) bis zum 30.06.2021 verlängert
• Da mit dieser Pauschale tatsächlich für Infektionsschutzmaßnahmen entstandene Kosten erstattet werden, gibt es dafür keine Gebührenposition. Für die Abrechnung ist die „Covid-19 Pauschale“ daher einmal am Behandlungstag als besondere Kosten zusätzlich in die Rechnung aufzunehmen.
• Für die bereits abgerechneten Behandlungsfälle kann die „Covid-19 Pauschale“ nachträglich mit gesonderter Abrechnung unter Angabe des Behandlungstages in Rechnung gestellt werden.
Quelle: https://www.dguv.de/
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.