Spülung des Bauchraums
Ist die intraoperative Spülung des Bauchraums als eigenständige Leistung berechnungsfähig?
Die intraoperative Spülung des Bauchraums wird häufig durchgeführt, um das OP-Gebiet von Blutkoagula zu befreien. Es stellt sich die Frage, ob hierfür die Leistung nach Ziffer 3139 GOÄ (Eröffnung des Bauchraumes bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spülung und Drainage) abrechenbar ist.
Leider kann diese Frage nicht mit "Ja" beantwortet werden. Im Zusammenhang mit anderen operativen Eingriffen ist die Revision und damit verbundene Spülung des Bauchraumes, unabhängig vom Aufwand, keine selbständige Leistung. Eine Berechnung nach Ziffer 3139 GOÄ oder einer anderen Gebührenziffer (als Analogberechnung) ist daher nicht möglich.