Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Der Weg zur Modernisierung ist geebnet

Die Geschichte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist von langjährigen Bemühungen um eine grundlegende Reform geprägt. Seit ihrem Inkrafttreten am 12. November 1982 wurde die GOÄ nur punktuell, zuletzt 1996, angepasst. Der Großteil des Leistungsverzeichnisses und der Gebührenziffern blieb jedoch unverändert, sodass zahlreiche medizinische Innovationen und moderne Behandlungsmethoden bislang nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden.

Seit über 20 Jahren engagieren sich Ärzteschaft, Berufsverbände und Fachgesellschaften für eine Novellierung der GOÄ, um den medizinischen Fortschritt – insbesondere Digitalisierung und neue Behandlungsmethoden – adäquat abzubilden und die bislang häufig notwendigen Analogabrechnungen zu vermeiden. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat gemeinsam mit mehr als 165 ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften einen umfassenden Bewertungsentwurf für eine neue GOÄ erarbeitet. Dieser wurde in enger Abstimmung mit dem PKV-Verband und der Beihilfe diskutiert, um eine gemeinsame, tragfähige Position zu erreichen.

Nach intensiven Verhandlungen liegt seit September 2024 ein gemeinsamer Vorschlag für eine neue GOÄ vor, der von PKV und Beihilfe mitgetragen wird. Der Entwurf wurde den beteiligten Verbänden zur Prüfung übermittelt und im Rahmen weiterer Clearinggespräche fortentwickelt.

 

Kompromiss zwischen Ärzteschaft und Kostenträgern erzielt

Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass der Vorstand der Bundesärztekammer die gemeinsam mit dem PKV-Verband erarbeiteten Vorschläge zur Überarbeitung der GOÄ an das Bundesgesundheitsministerium weiterleitet. Der Ärztetag fordert das Ministerium auf, die GOÄ-Reform auf dieser Basis zügig umzusetzen.

Die Novellierung der GOÄ („GOÄneu“) verfolgt das Ziel, mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen, medizinische Leistungen am aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts auszurichten und eine betriebswirtschaftlich fundierte, realitätsnahe Kalkulation der Honorare zu gewährleisten. Das neue Regelwerk soll eine kontinuierliche Anpassung an medizinische Innovationen ermöglichen und eine faire, nachvollziehbare Vergütung ärztlicher Leistungen sicherstellen.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählen klar und präzise definierte Leistungen, eine differenzierte und aufgewertete Struktur der Beratungsleistungen sowie der Wegfall von Analogziffern zugunsten eigener Gebührenziffern. Dies schafft mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit. Zuschläge für besonderen Zeit-, Schwierigkeits- oder Technikaufwand werden künftig klar geregelt und pauschaliert. Die Gesamtzahl der Gebührenordnungsziffern erhöht sich von derzeit rund 2.800 auf etwa 5.595.

 

Wie geht es weiter?

Nach jahrzehntelangen Diskussionen und Vorarbeiten steht die neue GOÄ nun kurz vor einer politischen Entscheidung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat auf dem Deutschen Ärztetag die Notwendigkeit einer modernen Gebührenordnung ausdrücklich unterstrichen.

Wir sind auf die Novellierung der GOÄ bestens vorbereitet und haben uns intensiv mit dem aktuellen Entwurf sowie den Auswirkungen auf die verschiedenen Fachbereiche auseinandergesetzt. Es ist absehbar, dass die Reform zu spürbaren Verschiebungen auf unterschiedlichen Ebenen führen wird, die sich nicht für alle Fachrichtungen ausschließlich positiv auswirken werden.

Dennoch sind wir überzeugt, dass eine moderne GOÄ unerlässlich ist, um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des dualen Gesundheitssystems in Deutschland zu sichern. Nur eine zeitgemäße und transparente Gebührenordnung ermöglicht es, die Stärken des dualen Systems – wie Innovationskraft, Wahlfreiheit und hohe Versorgungsqualität – zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Anpassung der GOÄ an aktuelle medizinische Standards ist daher ein zentraler Baustein, um das Gleichgewicht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wahren und die Attraktivität der privaten Krankenversicherung langfristig zu sichern.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.