Kernspinuntersuchung

Voraussetzungen zur Aufteilung auf mehre Tage

Gemäß eines aktuellen Urteils des AG Hannover vom 17. Juni 2014 (Az. 526 C 6048/13) ist die Aufteilung einer Kernspinuntersuchung auf mehrere Tage unter Umständen möglich.

Das Gericht beschäftigte sich mit der Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen eine Kernspinuntersuchung der BWS und der HWS auf zwei unterschiedliche Tage aufgeteilt werden kann.

Die Richter bestätigten in dem betreffenden Fall den Honoraranspruch des Radiologen, nachdem sie das Sachverständigengutachten und dessen mündliche Aussage berücksichtigt hatten.

Der Patient litt unter Schmerzen der HWS und BWS. Eine Untersuchung beider Bereiche im zeitlichen Zusammenhang hätte einen erheblichen Zeitaufwand erfordert. Der Sachverständige führte aus, dass die Schmerzen des Patienten bei einer längeren Untersuchungszeit negative Auswirkungen auf die Bildqualität haben könnten, da die Schmerzen den Patienten oft in Anspannung versetzen. Insgesamt hätte durch die Unruhe des Patienten die Aussagekraft der Untersuchung leiden können. Darüber hinaus hatte er zusätzlich linksseitig Kopfschmerzen und einen Tinnitus.

Das AG Hannover bringt durch das Urteil seine Auffassung zum Ausdruck, dass eine Kernspinuntersuchung dann auf mehrere Tage aufgeteilt werden kann, wenn ein Patient erhebliche Beschwerden aufweist, welche die Untersuchungszeit sowie die Belastung für den Patienten durch die Kernspinuntersuchung steigern.

Um die daraus resultierenden Honorarforderungen entsprechend durchsetzen zu können, sollten in der jeweiligen Patientenakte die besonderen Umstände bzw. Gegebenheiten ausführlich dokumentiert werden.