- Neuerungen seit 1. August 2013 in Kraft
Das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Es reformiert das Kostenrecht und hat damit auch Auswirkung auf die Vergütung einiger Gutachten sowie sonstigem Kostenersatz.
Kostenersatz für Kopien:
Die Anpassung von § 9 JVEG bewirkt eine leichte Verbesserung der Vergütung:
Medizinische Sachverständige erhalten eine im Großen und Ganzen nur unwesentlich veränderte Vergütung, welche gemäß Anlage 2 zum JVEG zu bewerten ist. Beispielsweise wurde das Honorar für die Ausstellung eines Befundscheines bzw. schriftlichen Auskunft ohne gutachterliche Äußerung nicht erhöht.
Darüberhinaus haben sich eine Reihe weiterer Änderungen ergeben. Gerne informieren wir Sie ausführlich. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.